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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)  
Baldur Sol Consulting UG (haftungsbeschränkt)

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## 1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Baldur Sol Consulting UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Baldur Sol“) und ihren Auftraggebern, insbesondere Investoren, Verpächtern sowie Installationsbetrieben.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Baldur Sol stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

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## 2. Leistungsgegenstand
Baldur Sol erbringt ausschließlich Beratungs-, Vermittlungs- und projektvorbereitende Dienstleistungen im Bereich Photovoltaik, BESS, Netzanschluss und Projektstrukturierung.

Baldur Sol schuldet ausdrücklich keine Errichtung, Installation, Lieferung oder betriebsfertige Herstellung von Anlagen.

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## 3. Abgrenzung der Verantwortlichkeiten
Die technische, rechtliche und normative Verantwortung für Planung, Errichtung, Installation und Betrieb der Anlage liegt ausschließlich beim jeweiligen Installationsbetrieb sowie beim Anlagenbetreiber.

Dies umfasst insbesondere die Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften, Normen und gesetzlichen Anforderungen, insbesondere:

- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)  
- Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)  
- Technische Anschlussbedingungen (TAB)  
- Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)  
- sämtliche DIN VDE Normen  
- Bauordnungsrecht und Genehmigungsverfahren  

Baldur Sol übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

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## 4. Vermittlung und Provision
Baldur Sol vermittelt Projekte zwischen Investoren, Verpächtern und Installationsbetrieben.

Sofern nicht abweichend vereinbart, wird eine Provision auf sämtliche wirtschaftlichen Zahlungsflüsse zwischen den Parteien erhoben, insbesondere:

- Investitionen  
- Pachtzahlungen  
- Installationsleistungen  
- sonstige projektbezogene Zahlungen  

Die Provision wird prozentual auf den jeweiligen Brutto-Auftragswert berechnet.

Die Vergütungspflicht besteht gegenüber allen beteiligten Parteien (Investor, Verpächter, Installateur), sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

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## 5. Zahlungsmodalitäten
Die Vergütung wird anteilig mit jedem Zahlungsfluss zwischen den Parteien fällig, bis die vereinbarte Gesamtsumme vollständig entrichtet ist.

Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.

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## 6. Beginn der Leistung / Ausschluss Widerruf
Die Tätigkeit von Baldur Sol beginnt unmittelbar nach Auftragserteilung.

Da es sich ausschließlich um unternehmerische Dienstleistungen im B2B-Bereich handelt und die Leistung unmittelbar beginnt, besteht kein Widerrufsrecht.

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## 7. Zusatzleistungen
Planungsunterstützung, technische Detailausarbeitung oder weitergehende Projektleistungen für Installationsbetriebe sind nicht Bestandteil der Standardleistungen und werden gesondert vergütet.

Ebenso sind Behördengänge, Genehmigungsverfahren, Gestattungsverträge oder vergleichbare administrative Leistungen nicht Bestandteil der Standardleistung, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

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## 8. Einbindung Dritter
Baldur Sol ist berechtigt, zur Durchführung des Projekts weitere Dritte einzubinden, insbesondere:

- Anlagenzertifizierer  
- Schutztechniker  
- Planungsbüros  
- sonstige Fachdienstleister  

Hierdurch entstehende Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

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## 9. Netzbetreiberprozesse
Die Anmeldung und Fertigmeldung von Anlagen erfolgt – sofern vereinbart – über die jeweiligen Installateurportale der Netzbetreiber durch Baldur Sol.

Baldur Sol ist berechtigt:

- Baustellen zu besichtigen  
- Projektstände zu prüfen  
- die Fertigmeldung bei festgestellten Mängeln zurückzuhalten  

bis eine ordnungsgemäße und mangelfreie Umsetzung nachgewiesen ist.

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## 10. Zurückbehaltungsrechte / Projektsteuerung
Sofern wesentliche Mängel bestehen oder vereinbarte Leistungen nicht erfüllt sind, ist Baldur Sol berechtigt, projektbezogene Prozesse im Netzbetreiberportal nicht weiterzuführen.

Dies umfasst insbesondere:

- Zurückhalten von Fertigmeldungen  
- Verzögerung von Freigaben  

Eine dauerhafte Stillsetzung oder Löschung erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und in Abstimmung mit den beteiligten Parteien.

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## 11. Dokumente und Unterlagen
Baldur Sol stellt ausschließlich solche Unterlagen zur Verfügung, an denen ein berechtigtes Interesse zur Durchführung des Projekts besteht.

Ein Anspruch auf Herausgabe sämtlicher projektbezogener Dokumente besteht nicht.

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## 12. Haftung
Baldur Sol haftet ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Baldur Sol nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Eine Haftung ist ausgeschlossen für:

- Mängel an der Anlage  
- fehlerhafte Installation  
- Verstöße gegen gesetzliche oder normative Vorgaben  
- Genehmigungsprobleme  
- Netzbetreiberentscheidungen  
- Strafzahlungen, Vertragsstrafen oder Verzögerungsschäden  

Diese liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Installateurs bzw. Anlagenbetreibers.

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## 13. Verzug und Mängel
Werden Mängel nicht unverzüglich beseitigt oder Zahlungen nicht geleistet, ist Baldur Sol berechtigt, die weitere Projektbearbeitung bis zur Klärung auszusetzen.

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## 14. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Bayreuth.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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